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Channel: Plagiat – Kanzlei Ronnenberg
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Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiat – Urteil vom 04.03.2013 – 7 K 3335/11

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Leitsatz (zusammengefasst):

1. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder des für das Entziehungsverfahren zuständigen Promotionsausschusses können nicht – gleichsam als Vorfrage – im Rahmen der Anfechtung der Entziehung des Doktorgrades geltend gemacht werden.

2. Bei der Bewertung, ob ein Plagiat vorliegt, besteht kein prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum; diese Beurteilung kann vielmehr durch jeden sachverständigen Dritten erfolgen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006 – 6 B 102.06).

3. Dass Erst- und Zweitgutachter die Plagiate nicht schon bei der Annahme und Bewertung der schriftlichen Dissertation entdeckt haben, begründet keinen Vertrauensschutz (VG Freiburg, Urteil vom 23.05.2012 – 2 1 K 58/12).


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